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BGH, 18.07.1994 - 5 StR 345/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel - Auslagen - Nebenkläger - Angeklagter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 473
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 18.07.1994 - 5 StR 345/94
Eine Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten dem Nebenkläger und der durch die Revision des Nebenklägers dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt; denn bei erfolglosem Rechtsmittel sowohl des Angeklagten als auch des Nebenklägers trägt jeder seine notwendigen Auslagen selbst (BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH…, Beschluß vom 15. November 1993 - 5 StR 628/93 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 473 Rdn. 11). - BGH, 15.11.1993 - 5 StR 628/93
Überbürdung durch notwendige Auslagen für eine Revision
Auszug aus BGH, 18.07.1994 - 5 StR 345/94
Eine Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten dem Nebenkläger und der durch die Revision des Nebenklägers dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt; denn bei erfolglosem Rechtsmittel sowohl des Angeklagten als auch des Nebenklägers trägt jeder seine notwendigen Auslagen selbst (…BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 15. November 1993 - 5 StR 628/93 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 473 Rdn. 11).
- BGH, 14.11.1994 - 5 StR 592/94
Rechtsmittel - Auslagen - Zahlung - Angeklagter - Nebenkläger
Eine Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten den Nebenklägern und der durch die Revisionen der Nebenkläger dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt; denn bei erfolglosem Rechtsmittel sowohl des Angeklagten als auch des Nebenklägers trägt jeder seine notwendigen Auslagen selbst (…BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1994 - 5 StR 345/94 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 473 Rdn. 11). - BGH, 16.08.1994 - 4 StR 432/94 Da beide Revisionen erfolglos sind, trägt jeder Beschwerdeführer die Kosten seines Rechtsmittels (…vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1994 - 5 StR 345/94;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 473 Rdn. 11).